Trauerfall Bei einem Sterbefall zu Hause informieren Sie bitte den Hausarzt des Verstorbenen oder bei Verhinderung den Notarzt. Tritt der Tod in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ein, informiert das dortige Personal einen Arzt. Der Arzt stellt den Tod fest und händigt die Todesbescheinigung aus. Erst nach Ausstellung der Todesbescheinigung darf der Verstorbene abgeholt werden.
Es ist sinnvoll, uns als Bestatter möglichst früh zu benachrichtigen, damit wir Sie unterstützen und beraten können. Wir vereinbaren einen Termin mit Ihnen und besprechen dann in Ruhe die weiteren Schritte. Halte Sie kurz inne und überlegen Sie, ob es Angehörige gibt, die Sie sehr zeitnah informieren möchten.
Das Leben ist ein Geschenk. Wir verdienen es, indem wir es hingeben. (Tagore, (bengalischer Philosoph)
Hilfreiche Unterlagen Um die Sterbeurkunde am Standesamt ausstellen zu lassen, benötigen wir folgende Unterlagen: Todesbescheinigung Personalausweis des Verstorbenen bei Ledigen: Geburtsurkunde bei Verheirateten: Auszug aus der Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde (Familienbuch) ist kein Auszug vorhanden, die Heiratsurkunde bei Geschiedenen: rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners Sollten notwendige Unterlagen nicht auffindbar sein, sind wir Ihnen bei der Besorgung gerne behilflich. Um weitere Formalitäten für Sie zu erledigen, benötigen wir zusätzlich: Krankenversichertenkarte, ggf. Unterlagen zu Krankenzusatzversicherungen letzter Rentenanpassungsbescheid des Postrentendienst, der Bundesknappschaft oder des Versorgungsamtes Betriebsrenten oder sonstige Zusatzversorgungskassen Versicherungsscheine von Unfall-, Sterbegeld- und Lebensversicherungen Schwerbehindertenausweis Mitgliedsausweise und Mitgliedsbücher von Gewerkschaften, VDK o.ä. Bankverbindungen für die zu erwartenden Zahlungen
Wir sind Tag & Nacht für Sie erreichbar  Tel:  0 25 71 - 25 04     Mobil: 0 172 - 52 52 216
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Trauerfall Bei einem Sterbefall zu Hause informieren Sie bitte den Hausarzt des Verstorbenen oder bei Verhinderung den Notarzt. Tritt der Tod in einem Krankenhaus oder Pflege- heim ein, informiert das dortige Personal einen Arzt. Der Arzt stelllt den Tod fest und händigt die Todesbescheinigung aus. Erst nach Ausstellung der Todesbescheinigung darf der Verstorbene abgeholt werden. Es ist sinnvoll, uns als Bestatter möglichst früh zu benachrichtigen, damit wir Sie unterstützen und beraten können. Wir vereinbaren einen Termin mit Ihnen und besprechen dann in Ruhe die weiteren Schritte. Halte Sie kurz inne und überlegen Sie, ob es Angehörige gibt,die Sie sehr zeitnah infor- mieren möchten.
Unterpunkt „Hilfreiche Unterlagen“ Um die Sterbeurkunde am Standesamt austellen zu lassen, be- nötigen wir folgende Unterlagen: - Todesbescheinigung - Personalausweis des Verstorbenen - bei Ledigen: Geburtsurkunde - bei Verheirateten: Auszug aus der Ehe- bzw. - Lebenspartnerschaftsurkunde (Familienbuch) ist kein Auszug   vorhanden, die Heiratsurkunde - bei Geschiedenen: rechtskräftiges Scheidungsurteil   und Heiratsurkunde   oder Auszug aus dem Familienbuch - bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbe-   eintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbe-   urkunde des Ehepartners Sollten notwendige Unterlagen nicht auffindbar sein, sind wir Ihnen bei der Besorgung gerne behilflich. Um weitere Formalitäten für Sie zu erledigen, benötigen wir zusätzlich: - Krankenversichertenkarte, ggf. Unterlagen zu - Krankenzusatzversicherungen - letzter Rentenanpassungsbescheid des Postrentendienst, der   Bundesknappschaft oder des Versorgungsamtes - Betriebsrenten oder sonstige Zusatzversorgungskassen - Versicherungsscheine von Unfall-, Sterbegeld- und - Lebensversicherungen - Schwerbehindertenausweis - Mitgliedsausweise und Mitgliedsbücher von Gewerkschaften,   VDK o.ä. - Bankverbindungen für die zu erwartenden Zahlungen
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